Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Informationspflicht nach Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)

1. Name und Adresse des Vermittlers

CLARK Switzerland AG
Frikartstrasse 5
4800 Zofingen
FINMA Register Nr. F01419946

Tel. +41 (0) 61 821 22 33
E-Mail: service@ch.clark.io
Web: https://ch.clark.io

2. Tätigkeitsart des Vermittlers

Alle Kundenberater sind qualifizierte Versicherungsvermittler mit entsprechender Aus- und Weiterbildung sowie im Vermittlerregister der FINMA (Finanzmarktaufsicht) eingetragen. Du kannst mehr über die Ausbildung und die regelmässige Fortbildung deiner Kundenberater über die CLARK Switzerland erfahren. Schreib uns hierzu bitte an die info@ch.clark.io.

Dein Kundenberater ist arbeitsvertraglich ein ungebundener Vermittler. Dies bedeutet, dass er nicht exklusiv an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden ist und die Interessen seiner Kunden vertritt, somit unabhängig Versicherungsprodukte anbieten kann. Er reicht seine Anträge bei der CLARK Switzerland AG ein, welche als Vermittler auftritt.

Die CLARK Switzerland AG ist als ein ungebundener Vermittler bei der FINMA registriert und von Gesetzes wegen ausschliesslich im Auftrag und Interesse des Kunden tätig. Dabei agiert die CLARK Switzerland AG im Rahmen der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben.

3. Angaben zur Entschädigung

Die CLARK Switzerland AG wird von den Versicherern mit marktüblichen Courtagen und Abschlussprovisionen entschädigt. Diese Provisionen sind je nach Art der vermittelten Versicherung unterschiedlich und beinhalten:

  • Grund­versicherung (KVG): CHF 70 pro erfolgreich vermittelter Grund­versicherung.
  • Zusatz­versicherung (VVG): Zwischen 12 und 24 Monatsprämien der VVG Prämie, abhängig von der spezifischen Versicherung und den vereinbarten Konditionen.
  • Vorsorgeverträge (Säule 3a und 3b): Die Provisionen variieren zwischen 10 ‰ und 53 ‰ der Plansumme.
  • Freizügigkeitslösungen: Ähnlich den Vorsorgeverträgen variieren diese Provisionen und werden individuell berechnet, variieren allerdings zwischen 1 % bis 3 % des investierten Freizügigkeitsbetrages.

Diese Entschädigungen ermöglichen es der CLARK Switzerland AG, auf ein zusätzliches Beratungshonorar zu verzichten. Der Kunde wird darüber informiert, dass diese Provisionen wirtschaftlich geregelt sind und die Berater entsprechend geschult sind, um alle Produkt-spezifischen Merkmale transparent zu erklären.

Bei Vertragsänderungen, Kündigungen, Gutschriften, Belastungen innert 3-5 Jahren von Kundenverträgen entsteht ein Storno (Rückzahlung der Courtagen und Provisionen) in der Höhe von 0 bis 100%. Diese Beträge werden zu 100% von CLARK Switzerland AG und den Kundenberatern anteilsmässig getragen.

CLARK Switzerland AG finanziert seine eigenen Mitarbeiter, seine gesamte interne und externe Struktur wie Backoffice, Marketing, EDV- und Entwicklungen, Digitalisierungen, Buchhaltung und Abrechnungen, die gesamten Spesen und Abgaben, Mieten Nebenkosten und weitere Betriebskosten.

4. Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften

Als unabhängiger Versicherungsmakler arbeitet die CLARK Switzerland AG mit einer grossen Auswahl von Versicherungsunternehmen und auch Maklerpools zusammen, mit denen laufende Zusammenarbeitsverträge oder gültige Kooperationsverträge bestehen.

Dies umfasst:

VersicherungsgesellschaftVertragsverhältnisHauptvermittler (Vertragspartner)
AIG Europe LimitedUntervermittlerBaumassurance AG
Allianz SuisseUntervermittlerBaumassurance AG
Allianz Suisse LebenUntervermittlerBaumassurance AG
Assura S.A.UntervermittlerGlobal Sana AG
AvenirUntervermittlerGlobal Sana AG
AXA Lebendirekt
AXA VersicherungenUntervermittlerBaumassurance AG
AXA-ARAG RechtsschutzUntervermittlerBaumassurance AG
Basler Leben AGUntervermittlerU.B. Partner GmbH
Basler Versicherung AGUntervermittlerU.B. Partner GmbH
ConcordiaUntervermittlerGlobal Sana AG
CSS Versicherung AGUntervermittlerGlobal Sana AG
Dextra Rechtsschutz AGUntervermittlerBaumassurance AG
Easy SanaUntervermittlerGlobal Sana AG
Fortuna Leben Liechtensteindirekt
Fortuna Rechtsschutzdirekt
Generali Allgemeine Versicherungendirekt
Generali Personen­versicherungendirekt
Groupe Mutuel AssurancesUntervermittlerGlobal Sana AG
Groupe Mutuel VieUntervermittlerGlobal Sana AG
Helsana RechtsschutzUntervermittlerGlobal Sana AG
Helsana Unfall AGUntervermittlerGlobal Sana AG
Helsana Zusatz­versicherungen AGUntervermittlerGlobal Sana AG
Helvetia Schweizerische Lebens­versicherungsgesellschaft AGdirekt
Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AGdirekt
Innova Versicherungen AGdirekt
Liechtenstein Life Assurance AGdirekt
Pax Schweiz. Lebens­versicherungs-Gesellschaft AGUntervermittlerBaumassurance AG
PhilosUntervermittlerGlobal Sana AG
Progrès Versicherungen AGUntervermittlerGlobal Sana AG
Protekta Rechtsschutz-Versicherungs AGUntervermittlerBaumassurance AG
Sanagate AGUntervermittlerGlobal Sana AG
Sanitas Privat­versicherungen AGUntervermittlerGlobal Sana AG
Schweiz. Mobiliar Lebens­versicherungs-GesellschaftUntervermittlerBaumassurance AG
Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AGUntervermittlerBaumassurance AG
Swica Kranken­versicherungUntervermittlerGlobal Sana AG
Swica VersicherungenUntervermittlerGlobal Sana AG
Swiss Lifedirekt
SympanyUntervermittlerGlobal Sana AG
Vaudoise Allgemeine Versicherungs-GesellschaftUntervermittlerBaumassurance AG
Vaudoise Leben Versicherungs-GesellschaftUntervermittlerBaumassurance AG
Visana Versicherungen AGUntervermittlerGlobal Sana AG
Zürich Lebens­versicherungsgesellschaftdirekt
Zürich Versicherungs-Gesellschaftdirekt

Die CLARK Switzerland AG arbeitet mit den oben erwähnten Gesellschaften je nach Versicherungsbedarf ihrer Kunden in allen Versicherungszweigen zusammen. Alle Unternehmen sind nach sorgfältigen Kriterien ausgewählt worden. Diese Auswahl deckt jedoch nicht den gesamten Markt ab.

Offenlegung von Entschädigungen gemäss Art. 45b VAG

Der Kunde hat das Recht, über die effektiv erhaltenen Entschädigungen informiert zu werden. Dies umfasst alle Provisionen und Courtagen, die die CLARK Switzerland AG für die Vermittlung von Versicherungen erhält. Die Höhe der Entschädigungen variiert je nach Produkt und Versicherungsgesellschaft und wird dem Kunden auf Anfrage transparent offengelegt.

Sorgfaltspflicht

Die CLARK Switzerland AG verpflichtet sich, nach bestem Wissen und mit grösstmöglicher Sorgfalt zu arbeiten. Dies umfasst die Einhaltung aller Vorschriften und Richtlinien des internen Qualitätsmanagements. Im Falle von durch Nachlässigkeit entstandenen Fehlern oder unrichtigen Auskünften haftet die CLARK Switzerland AG im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht­versicherung bei der AXA Winterthur (Police Nr. 14.688.017). Diese Versicherung schützt Vermögensschäden bis zu CHF 5’000’000 sowie Personen- und Sachschäden bis zu CHF 10’000’000.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Die CLARK Switzerland AG behandelt alle bekannten Daten gemäss dem Datenschutz­gesetz (DSG) vertraulich und gibt diese ohne Zustimmung nicht an Dritte weiter. Zustimmung wird stillschweigend angenommen, wenn die Daten für die Auftragsabwicklung weitergeleitet werden müssen. Alle Mitarbeiter der CLARK Switzerland AG sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. https://ch.clark.io/de/datenschutz/

Finanzombudsstelle

Die CLARK Switzerland AG ist bei der Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) angeschlossen.