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Besonderheiten der Quellensteuer

Quellensteuer in der Schweiz: Alles, was du wissen musst

  • Bei der Quellensteuer sind Besonderheiten zu beachten
  • Informiere dich hier zu Einsparmöglichkeiten
  • Lass dich von CLARK zum Thema Quellensteuer beraten
  • Die Quellensteuer in der Schweiz wird direkt vom Einkommen abgezogen und betrifft hauptsächlich ausländische Arbeitnehmer und Grenzgänger. Die Steuerlast hängt vom Einkommen und Familienstand ab.
  • Um die Quellensteuer zu reduzieren, können Abzüge wie Berufsauslagen, Versicherungsprämien und Familienabzüge geltend gemacht werden, dies wird ermöglicht durch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung.
  • Die Steuersätze der Quellensteuer variieren je nach Kanton, wobei einige Kantone höhere oder niedrigere Sätze anbieten.

Das Prinzip der Quellensteuer in der Schweiz erklärt

Die Quellensteuer ist eine besondere Form der Besteuerung in der Schweiz, die hauptsächlich für ausländische Arbeitnehmer ohne festen Wohnsitz in der Schweiz oder mit einem speziellen Aufenthaltsstatus gilt. Auf dieser Seite erfährst du von deinem CLARK Team alles Wichtige über die Quellensteuer, welche Besonderheiten sie für Privatpersonen in der Schweiz mit sich bringt und wie du deine Steuerlast senken kannst. Ausserdem beleuchten wir die kantonalen Unterschiede und wie du die Quellensteuer anpassen oder zurückerstatten lassen kannst.

Grundsätzlich ist die Quellensteuer eine Steuer, die direkt “an der Quelle” erhoben wird, das heisst, sie wird direkt und dort vom Einkommen abgezogen, bevor es an den Steuerpflichtigen ausgezahlt wird. In der Schweiz betrifft die Quellensteuer hauptsächlich:

  • Ausländische Arbeitnehmer: Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber keine Niederlassungsbewilligung C haben. Haben jedoch die Ehepartner eine Niederlassungsbewilligung C oder einen Schweizer Pass, ist die Quellensteuer nicht relevant. 
  • Grenzgänger: Personen, die in einem Nachbarland wohnen und in der Schweiz arbeiten.
  • Teilweise auch Schweizer Bürger: In speziellen Fällen, z. B. bei Kapitalerträgen.

Die Quellensteuer soll sicherstellen, dass Personen ohne festen Wohnsitz in der Schweiz ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen.

Besonderheiten der Quellensteuer

Die Quellensteuer unterscheidet sich in einigen Punkten wesentlich von anderen Steuerarten, die in der Schweiz üblich sind (wie zum Beispiel die Einkommensteuer). Folgende Punkte sind zu beachten: 

  • Direktabzug vom Lohn: Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und an das zuständige Steueramt überwiesen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die Steuer korrekt zu berechnen und abzuführen.
  • Kantonale Unterschiede: Wie zum Beispiel auch bei der Einkommensteuer gelten kantonale Unterschiede bei der Quellensteuer, d.h. die Steuersätze sind unterschiedlich hoch und auch bezogen auf mögliche Rückerstattungen kann es regionale Unterschiede geben
  • Abhängigkeit vom Einkommen und Familienstand: Die Höhe der Quellensteuer hängt vom Einkommen und dem Familienstand des Steuerpflichtigen ab. Personen mit höherem Einkommen zahlen in der Regel einen höheren Steuersatz.
  • Keine reguläre Steuererklärung notwendig: Für Personen, die ausschliesslich quellenbesteuert werden, entfällt die Pflicht zur Abgabe einer regulären Steuererklärung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung zu beantragen, um eine Rückerstattung zu erhalten.

Möglichkeiten zur Reduzierung der Quellensteuer

Du kannst bestimmte Abzüge geltend machen, um deine Quellensteuerlast zu senken. Wichtige Abzugsmöglichkeiten sind zum Beispiel: 

  • Berufsauslagen: Kosten für den Arbeitsweg, Verpflegung und andere beruflich bedingte Ausgaben.
  • Versicherungsprämien: Prämien für Kranken- und Unfall­versicherungen.
  • Familienabzüge: Abzüge für Kinder, Betreuungskosten oder Unterhaltszahlungen.

Im Wesentlichen ähneln die Abzüge den Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer oder anderen Steuerarten

Für die Quellensteuer müssen die Abzüge allerdings in einem speziellen Antrag beim zuständigen kantonalen Steueramt geltend gemacht werden, um die Quellensteuer anzupassen. Häufig geschieht dies im Rahmen einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung: Personen, die quellenbesteuert werden, können im Rahmen einer regulären Steuererklärung eine nachträglicheordentliche Veranlagung beantragen, um alle Abzüge geltend zu machen und ggf. nach erfolgter Neuberechnung eine Rückerstattung zu erhalten. Nachträglich deshalb, da die Quellensteuer ja zunächst einmal direkt an der Quelle abgezogen wird.

Profi-Tipp: Stelle sicher, dass du alle relevanten Belege und Nachweise für die Abzüge hast und reiche sie rechtzeitig ein. Prüfe regelmässig, welche Abzugsmöglichkeiten für dich infrage kommen.

Erstattung und Anpassung der Quellensteuer

Die nachträgliche Anpassung oder Erstattung der Quellensteuer setzt voraus, dass du relevante Nachweise und Belege für alle geltend gemachten Abzüge vorlegen kannst. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente sorgfältig zu sammeln und rechtzeitig einzureichen. Der Prozess der Anpassung läuft dann nach den folgenden Schritten ab:

  1. Antrag stellen: Reiche den Antrag auf Anpassung oder Erstattung beim zuständigen kantonalen Steueramt ein.
  2. Belege einreichen: Füge alle notwendigen Belege und Nachweise bei, um die Abzüge zu belegen.
  3. Entscheidung abwarten: Das Steueramt prüft den Antrag und entscheidet über die Anpassung oder Erstattung.

Kantonale Unterschiede bei der Quellensteuer

Es gibt kantonale Unterschiede bei der Berechnung der Quellensteuer, da die Steuersätze von Kanton zu Kanton variieren können. Diese Unterschiede können sich auf die Gesamtsteuerlast auswirken.

  • Höhere Steuersätze: Kantone wie Genf oder Waadt haben tendenziell höhere Quellensteuersätze.
  • Niedrigere Steuersätze: Kantone wie Zug oder Schwyz bieten in der Regel niedrigere Steuersätze.

Einige Kantone bieten zudem spezifische Steuervorteile oder erleichterte Abzugsmöglichkeiten an. Es lohnt sich, die Regelungen des jeweiligen Kantons zu prüfen oder sich beim kantonalen Steueramt zu informieren, um die Steuerlast zu optimieren.

Darüber hinaus steht dir natürlich auch das Expertenteam von CLARK jederzeit zur Verfügung.

Fazit

Die Quellensteuer bringt für viele Privatpersonen in der Schweiz spezifische Besonderheiten mit sich, die es zu beachten gilt. Durch die gezielte Nutzung von Abzugsmöglichkeiten und die Beantragung einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung kannst du deine Steuerlast senken. Die kantonalen Unterschiede in den Steuersätzen bieten zudem Chancen für regionale Steuervorteile. Bei Fragen zur Quellensteuer oder zur Optimierung deiner Steuerlast kann das kantonale Steueramt oder ein Steuerberater weiterhelfen.

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