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Frau denkt darüber nach, ob Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist

Warum die Schweizer Erwerbsunfähigkeits­­versicherung sinnvoll ist: Deckung und Leistungen

  • Verlasse dich nicht allein auf die staatliche Unterstützung und Pensionskassengelder
  • Sichere dir wichtige Zusatzleistungen mit einer Erwerbsunfähigkeits­versicherung
  • Finde jetzt mit CLARK deine individuelle Absicherung
  • In der Schweiz wird Erwerbsunfähigkeit als die teilweise oder vollständige und dauerhafte Unfähigkeit definiert, einer Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder physischer bzw. psychischer Beeinträchtigung nachzugehen
  • Die Erwerbsunfähigkeits­versicherung bietet finanzielle Unterstützung durch Renten oder Einmalzahlungen zur Kompensation des Einkommensverlustes und ergänzt so staatliche und berufliche Vorsorgeleistungen
  • Je nach Versicherungsgesellschaft sind die Leistungen der Erwerbsunfähigkeits­versicherung nicht auf finanzielle Leistungen beschränkt, sondern umfassen auch weitere Hilfs- und Beratungsangebote

Definition von Erwerbsunfähigkeit in der Schweiz

In der Schweiz stellt die Erwerbsunfähigkeits­versicherung einen wesentlichen und sinnvollen Bestandteil der sozialen Sicherheit dar. Sie bietet dir finanzielle Absicherung bei Verlust deiner Arbeitsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall. “Erwerbsunfähigkeit” wird in der Schweiz als die teilweise oder vollständige und vor allem dauerhafte Unfähigkeit definiert, eine Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder körperlicher bzw. psychischer Beeinträchtigung auszuüben. Dabei sind die folgenden Kriterien entscheidend:

  • Krankheit: Langfristige oder chronische Erkrankungen, die die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen
  • Unfall: Akute Verletzungen, die eine Weiterführung der beruflichen Tätigkeit unmöglich machen
  • Feststellung Invaliditätsgrad: Der Grad der Invalidität wird oft durch ärztliche Gutachten festgestellt und muss einen bestimmten Prozentsatz erreichen, damit Leistungen gewährt werden

Der Grad der Invalidität wird oft prozentual ausgedrückt und ist ausschlaggebend dafür, ob und in welchem Umfang Leistungen gewährt werden (in der Regel bedeutet ein Invaliditätsgrad von 50% auch eine Rentenhöhe von 50%).

Im Falle der Erwerbsunfähigkeit greifen langfristige soziale Sicherungsmassnahmen, wie zum Beispiel die Invaliden­versicherung (IV). Für den Fall, dass Betroffene einer Pensionskasse angeschlossen sind, können sie weitere Leistungen erwarten. Nicht immer reichen diese Leistungen jedoch aus, weshalb private Erwerbsunfähigkeits­versicherungen sinnvoll sein können. Denn diese bieten finanzielle Unterstützung und sind auf die dauerhafte Unterstützung des Lebensunterhalts ausgerichtet. CLARK kann dir dabei helfen, ein auf deine individuelle Lebenssituation abgestimmtes Angebot zu finden.

Arten von Leistungen in der Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Tritt die Erwerbsunfähigkeit ein, bietet die Erwerbsunfähigkeits­versicherung verschiedene Arten von Leistungen, die darauf abzielen, den finanziellen Verlust durch den Wegfall des Erwerbseinkommens zu kompensieren. Dazu gehören:

  • Finanzielle Leistungen, wodurch Einkommenslücken vermieden werden (Rente oder auch Einmalzahlungen)
  • Finanzielle Absicherung deiner Angehörigen 
  • Ergänzung zu den Leistungen der ersten und zweiten Säule (AHV/IV und Pensionskasse) im Falle einer Erwerbsunfähigkeit
  • Individuelle Anpassung des Versicherungsschutzes durch die Möglichkeit des Rentenaufschubs
  • Persönlicher Unterstützungs- und Beratungsdienst für alle Versicherten
  • Flexibilität bei der Wahl der Rentenhöhe und der Wartefrist

Abgrenzung Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit

Die Begriffe «Erwerbsunfähigkeit» und «Arbeitsunfähigkeit» sind zentral für das Verständnis verschiedener sozialer und ­versicherungstechnischer Leistungen. Trotz ihrer Bedeutung werden sie oft verwechselt oder synonym verwendet. Im Gegensatz zur dauerhaften “Erwerbsunfähigkeit” sind Betroffene “arbeitsunfähig”, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht in der Lage sind, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Der oder die Betroffene kann also nach einer Genesungsphase zur Arbeit zurückkehren. Die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer werden durch ein ärztliches Attest bestätigt. Normalerweise werden Leistungen wie die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und/oder Krankentaggeld­versicherungen abgedeckt, um das Einkommen der Betroffenen während der krankheits- oder unfallbedingten Abwesenheit zu sichern.

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