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Expats genießen Ruhestand dank privater Vorsorge

Alters­vorsorge für Arbeitnehmer und Selbstständige ohne Schweizer Staats­bürgerschaft / Expats

  • Auch wenn du kein Schweizer bist, kannst du deine Rente optimieren
  • Sichere dir Vorteile, indem du frühzeitig privat vorsorgst
  • Plane mit CLARK deine Vorsorge über Ländergrenzen hinweg
  • Die Alters­vorsorge in der Schweiz bietet auch für internationale Arbeitnehmer umfassende Möglichkeiten, effektiv für den Ruhestand zu sparen.
  • Wichtig ist, sich frühzeitig mit den verschiedenen Säulen der Alters­vorsorge auseinanderzusetzen und die individuellen Optionen zu prüfen.
  • Für spezifische Fragen empfiehlt es sich, einen Fachexperten zu konsultieren. Durch eine gezielte Planung kann auch als Nicht-Schweizer eine sichere und zufriedenstellende Alters­vorsorge in der Schweiz erreicht werden.

Möglichkeiten zur Alters­vorsorge für Arbeitnehmer und Selbstständige ohne Schweizer Staatsbürgerschaft / Expats

Die Altersvorsorge ist ein wesentlicher Aspekt der Lebensplanung, besonders für internationale Arbeitnehmer in der Schweiz. Das schweizer System bietet verschiedene Möglichkeiten, um auch als Nicht-Schweizer effektiv für den Ruhestand vorzusorgen. Die Experten von CLARK haben im Folgenden die wichtigsten Antworten auf häufig gestellte Fragen von internationalen Arbeitnehmern bezüglich Pensionierung, Rente und Ruhestand zusammengestellt.

Wichtige Aspekte rund um das Drei-Säulen-System für Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft

Das Drei-Säulen-System bildet das Fundament der Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditäts­vorsorge und ist so konzipiert, dass es individuelle Bedürfnisse berücksichtigt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft.

  • Erste Säule: Staatliche Vorsorge für Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft
    Die erste Säule zielt darauf ab, den Grundbedarf im Alter zu decken und ist für alle Personen obligatorisch, die in der Schweiz arbeiten oder leben. Dies umfasst alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen und sichern Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität. Bei der Auszahlung gelten abhängig von Staatsbürgerschaft und späterem Wohnort Besonderheiten, die zu bedenken sind.
  • Zweite Säule: Berufliche Vorsorge für Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft
    Die zweite Säule ergänzt die erste und ist für Arbeitnehmer obligatorisch, die ein bestimmtes jährliches Einkommen überschreiten. Sie basiert auf dem Prinzip der Kapitalansammlung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer ohne Schweizer Staatsbürgerschaft ist dies besonders relevant, da die angesparten Gelder unter bestimmten Bedingungen auch ins Ausland transferiert werden können.
  • Dritte Säule: Private Vorsorge für Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft
    Die dritte Säule ist freiwillig und ermöglicht es, zusätzlich zu den ersten beiden Säulen für den Ruhestand zu sparen. Sie bietet steuerliche Vorteile und besteht aus gebundenen (Säule 3a) und freien (Säule 3b) Vorsorgemöglichkeiten. Internationale Arbeitnehmer können von diesen Optionen profitieren, um ihre Alters­vorsorge weiter zu optimieren. Ausserdem ermöglicht die dritte Säule die grösstmögliche Flexibilität im Hinblick auf künftige Wohnortwechsel, bzw. wenn geplant ist, die Schweiz wieder zu verlassen. Dein CLARK Team hilft dir bei der umfassenden Planung deiner Alters­vorsorge gerne jederzeit weiter.

Wohnsitz und Arbeitsort

Es macht einen Unterschied, ob internationale Arbeitnehmer in der Schweiz leben oder nur arbeiten. Diejenigen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, sind vollständig in das schweizerische Sozial­versicherungssystem integriert. Grenzgänger müssen sich ebenfalls bei der schweizerischen Alters­vorsorge versichern, geniessen aber unter Umständen besondere Regelungen bezüglich der Auszahlung (siehe auch Informationen zu Säule 1 und Säule 2).

Auszahlung der Rente

Die Auszahlung der Rentenansprüche erfolgt grundsätzlich dort, wo der Anspruchsberechtigte seinen Wohnsitz hat. Internationale Arbeitnehmer können sich ihre angesparte zweite Säule unter bestimmten Bedingungen bei dauerhafter Rückkehr in ihr Heimatland auszahlen lassen. Dies ist mit den jeweiligen Pensionskassen zu bestimmen. Für die erste Säule gelten internationale Abkommen, die eine Übertragung ermöglichen.

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