Das Wichtigste in Kürze
Ruhestand im Ausland – eine verlockende Idee
Vielleicht hast du auch schon mal darüber nachgedacht, deinen wohlverdienten Ruhestand im Ausland zu verbringen. Zum Beispiel in südlichen Ländern, wo sonniges und warmes Wetter das Leben noch angenehmer machen. Für Schweizer Pensionäre, die ihren Ruhestand im Ausland verbringen möchten, gibt es jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten, um eine unbeschwerte Zeit zu geniessen. Dein CLARK Team verschafft dir im Folgenden einen Überblick über wichtige Punkte, die du bedenken solltest, wenn du schon mal darüber nachgedacht hast, deinen Ruhestand im Ausland zu verbringen.
Auszahlung der AHV-Rente und von Leistungen aus der beruflichen Vorsorge ins Ausland
Schweizer Staatsbürger und Bürger der EU/EFTA-Staaten können ihre AHV-Rente im Ausland beziehen. Bei der Auszahlung ins Ausland wird die Rente in der Regel in der Landeswährung ausgezahlt. Es ist wichtig, die zuständige AHV-Ausgleichskasse über den Wohnsitzwechsel zu informieren, damit die Akten an die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf übergeben werden können. Die ZAS ist dann ab dem Zeitpunkt der Auswanderung zuständig. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eventuelle Hilfeleistungen zur AHV-Rente bei einem Umzug ins Ausland wegfallen.
Wer bereits im Ausland lebt, wenn das Rentenalter erreicht wird, kann die Auszahlung der Schweizer AHV-Rente ebenfalls beantragen. In diesem Fall ist die ZAS von Anfang an zuständig. Weiterführende Informationen finden sich auf den offiziellen behördlichen Websites.
Die Auszahlung von Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (BVG) ist mit der jeweiligen Pensionskasse abzustimmen, in der Regel jedoch möglich.
Ruhestand im Ausland für Pensionäre mit übriger Staatsangehörigkeit
Für Bürger anderer Staaten hängt die Möglichkeit, eine Schweizer AHV-Rente im Ausland zu beziehen, vom Bestehen eines Sozialversicherungsabkommens ab. Länder mit einem solchen Abkommen umfassen Australien, Kanada, die USA und viele europäische und aussereuropäische Länder. Bei Ländern ohne Abkommen kann bei Auswanderung nur das eingezahlte AHV-Guthaben zurückerstattet werden.
Steuerliche Aspekte
Das Risiko der Doppelbesteuerung ist ein wichtiger Aspekt. Einige Länder erheben Steuern auf Kapitalbezüge, während die Schweiz eine Quellensteuer erheben kann. Es ist daher ratsam, sich über bestehende Abkommen zur Vermeidung doppelter Besteuerung zu informieren und sich bei der kantonalen Steuerverwaltung oder beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen beraten zu lassen.
Lebenshaltungskosten und Planung
Viele Pensionäre ziehen Länder mit niedrigeren Lebenshaltungskosten in Betracht. Besonders in südlichen und östlichen EU-Ländern kann das Leben deutlich günstiger sein. Eine sorgfältige finanzielle Planung, idealerweise ab dem 50. Lebensjahr, ist empfehlenswert. Dabei sollten mögliche Immobilienkäufe und notwendige Formalitäten frühzeitig angegangen werden.
Schon weitaus früher sollte man sich zudem die Bedeutung der privaten finanziellen Vorsorge machen. Denn je nach Auswanderungsziel und persönlicher Situation ist die Auszahlung von Renten eben an bestimmte Bedingungen gebunden (siehe oben). Noch dazu ist die langfristige Entwicklung der Niveaus der Lebenshaltungskosten im Ausland nicht immer absehbar. Nur die private Vorsorge bietet hier volle Flexibilität und Unabhängigkeit, wenn es darum geht, seinen Ruhestand sorgenfrei im Ausland zu verbringen. Die CLARK Experten können dich hierzu umfassend beraten!
Checkliste für den Ruhestand im Ausland
- AHV-Rente und Sozialversicherungsabkommen: Überprüfe die Regelungen für dein Zielland
- Finanzielle Planung: Beginne frühzeitig mit der Planung, sorge privat vor und berücksichtige lokale Lebenshaltungskosten und mögliche Steuerfragen
- Informiere zuständige Stellen: Gib der AHV-Ausgleichskasse und Pensionskasse über deinen Umzug Bescheid, wenn es soweit ist
- Beachte rechtliche und steuerliche Aspekte: Es ist wichtig, sich Informationen zu Aufenthaltsbewilligungen, Krankenversicherungen und Steuervorschriften zu besorgen
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