Das Wichtigste in Kürze
Die BVG-Rente (2.Säule) als wesentlicher Bestandteil des Drei-Säulen-Systems
Die zweite Säule, bekannt als berufliche Vorsorge oder im allgemeinen Sprachgebrauch als “BVG-Rente” (“BVG”=Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge), spielt eine zentrale Rolle innerhalb des Drei-Säulen-Systems in der Schweiz. Auch die 2. Säule dient der finanziellen Absicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass neben der 1. Säule (AHV-Rente) und der 2. Säule in vielen Fällen eine zusätzliche private Vorsorge erforderlich ist, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu erhalten. Hierbei kann dich zum Beispiel das Team von CLARK beraten.
Wer profitiert von der beruflichen Vorsorge (BVG)?
Die berufliche Vorsorge ist in der Schweiz für die meisten Arbeitnehmenden obligatorisch, wobei die genauen Kriterien, wie Mindesteinkommen und Altersgrenzen, eine wichtige Rolle spielen. Für Selbständigerwerbende besteht die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme. Das Team von CLARK hat dir hier die wichtigsten Details zusammengestellt:
- Arbeitnehmende: BVG-pflichtig sind Arbeitnehmende, die ein jährliches Mindesteinkommen aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit erzielen. Dieses Mindesteinkommen wird regelmässig angepasst, Stand März 2024 beträgt es 22.050 Franken. Sobald dieses Einkommen überschritten wird, müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Beiträge an die berufliche Vorsorge leisten. Die BVG-Pflicht beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres des Arbeitnehmenden
- Selbständigerwerbende: Für Selbständigerwerbende ist die Teilnahme an der beruflichen Vorsorge grundsätzlich freiwillig. Du hast die Möglichkeit, dich unter bestimmten Voraussetzungen dem obligatorischen System anzuschliessen oder dich über eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge abzusichern
- Nicht erwerbstätige Personen: Nicht erwerbstätige Personen sind grundsätzlich nicht von der BVG-Pflicht betroffen, da ihre Vorsorge primär über die 1. Säule (AHV/IV) und private Vorsorgemassnahmen abgedeckt wird
Wie funktioniert die BVG-Rente?
Die Einzahlungen in die 2. Säule bestehen aus Beiträgen sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Diese Beiträge werden in individuellen Konten gesammelt und durch Pensionskassen angelegt, wodurch das angesparte Kapital bis zum Rentenalter wächst. Die Höhe der späteren BVG-Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der geleisteten Beiträge, die Anlagedauer sowie die Rendite der Anlagen. Bei Erreichen des Rentenalters wird das angesparte Kapital in Form einer monatlichen Rente oder als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.
Wichtige Aspekte der BVG-Rente
- Obligatorium: Die BVG-Pflicht beginnt mit dem Antritt eines Arbeitsverhältnisses, sofern der Arbeitnehmer mindestens 17 Jahre alt ist, das Einkommen die Eintrittsschwelle überschreitet, und endet mit dem Erreichen des regulären Rentenalters
- Vorbezug und Einkauf: Es besteht die Möglichkeit, Gelder aus der 2. Säule vorzeitig für bestimmte Zwecke (z.B. Wohneigentumserwerb) zu beziehen oder freiwillige Einkäufe zu tätigen, um Rentenlücken zu schliessen und die zukünftige Rente zu erhöhen
- Flexibilität: Die Auszahlung der BVG-Leistungen kann flexibel gestaltet werden. Neben der traditionellen Rente gibt es die Option, das angesparte Kapital teilweise oder vollständig als Einmalzahlung zu erhalten
- Steuerliche Aspekte: Die Beiträge an die 2. Säule sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, was eine steuerliche Entlastung während des Erwerbslebens bedeutet. Die Leistungen aus der 2. Säule sind jedoch im Alter steuerpflichtig
- Todesfall: Im Falle des Ablebens deines Ehepartners oder deiner/deines eingetragenen Partnerin/Partners hast du Anspruch auf eine Rente, solang du:
- mindestens 45 Jahre alt bist
- deine Ehe oder Partnerschaft mindestens 5 Jahre lang anhielt
- oder du für die Betreuung mindestens eines gemeinsamen Kindes verantwortlich bist
Sollten diese Voraussetzungen nicht zutreffen, steht dir eine einmalige Entschädigung in Höhe von drei Jahresrenten zu. Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben, haben bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ebenfalls ein Anrecht auf eine Rente. Diese Unterstützung kann für Studierende oder Auszubildende bis zum Alter von 25 Jahren fortgeführt werden.
Wie hoch fällt die BVG-Rente aus?
Die Höhe der Schweizer BVG-Rente wird individuell berechnet und ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Die während des Erwerbslebens eingezahlten Beiträge in die 2. Säule
- Die Dauer der Beitragszahlung
- Die Rendite, die auf das angesparte Kapital erzielt wird
- Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse
- Der Umwandlungssatz: Das Umwandlungssatzprinzip wandelt das angesparte Kapital in eine monatliche Rente um. Dieser Umwandlungssatz wird gesetzlich festgelegt und kann über die Jahre variieren
Profi-Tipp: Die Vielzahl der Faktoren macht die Berechnung der BVG-Rente komplex. Als Faustregel ist jedoch zu beachten, dass neben der AHV-Rente auch die BVG-Rente Einkommenslücken im Alter in der Regel nicht vollständig schliesst. Oft ist es sinnvoll, zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen. Für eine umfassende Vorsorgeplanung empfiehlt dir dein CLARK Team eine professionelle Beratung. Vereinbare am besten noch heute einen unverbindlichen Termin mit einem unserer CLARK Experten!
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