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Vater bereitet sich auf Ruhestand vor

AHV-Rente in der Schweiz: Alles, was man zur 1. Säule wissen sollte

  • Die 1. Säule deckt im Alter nur deine Grundbedürfnisse
  • Verlasse dich also nicht allein auf die staatliche Vorsorge
  • Kümmere dich frühzeitig um deine Finanzplanung
  • Die AHV-Rente ist ein wesentlicher Bestandteil des sozialen Sicherheitsnetzes der Schweiz und spielt eine zentrale Rolle in der Altersvorsorge.
  • Die Leistungen der AHV-Rente sind vielfältig, reichen aber oftmals nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
  • Eine frühzeitige Planung und ein Verständnis der verschiedenen Säulen der Alters­vorsorge sind entscheidend, um finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.

Die AHV-Rente als Basis der Altersversorgung

Die Alters- und Hinterlassenen­versicherung (AHV) ist ein fundamentaler Pfeiler der schweizerischen Altersvorsorge. Als 1. Säule des dreigliedrigen Systems zielt sie darauf ab, die Grundbedürfnisse der Menschen nach dem Erwerbsleben zu sichern. Jede in der Schweiz wohnhafte oder erwerbstätige Person ist ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahres bis zum Erreichen des Rentenalters obligatorisch versichert. 

Während die AHV als 1. Säule für alle obligatorisch ist, gehört die berufliche Vorsorge (BVG) zur 2. Säule und ist primär für Arbeitnehmende gedacht. Die “BVG-Rente”, wie sie umgangssprachlich auch genannt wird, baut auf der AHV-Rente auf und soll zusammen mit dieser und der 3. Säule (private Vorsorge) ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu erhalten.

Das Team von CLARK verschafft dir einen Überblick zu den wichtigsten Aspekten der AHV.

Wie wird die AHV-Rente berechnet?

Die Höhe der AHV-Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Anzahl der Beitragsjahre und das während des Arbeitslebens erzielte Einkommen. Eine volle Rente erhält, wer ohne Unterbrechung Beiträge geleistet hat. Die AHV-Rente kann mittels der Online-Rentenschätzung der Informationsstelle AHV/IV grob berechnet werden. Dieses Tool bietet eine erste Orientierung darüber, mit welchem Rentenbetrag im Alter gerechnet werden kann.

Leistungen der AHV

Die AHV bietet Personen, die mindestens ein Jahr Beiträge geleistet haben, diverse Leistungen (abhängig von der Beitragszeit und dem erzielten Einkommen). Finanziert wird die AHV durch das Umlageverfahren, bei dem die Einnahmen von aktiven Beitragszahlern direkt an die Pensionäre fliessen. Im Folgenden finden sich die wesentlichen Leistungen im Überblick:

  • Altersrenten: Anspruch ab 65 Jahren für Männer und schrittweise Anpassung für Frauen von 64 auf 65 Jahre bis 2028 (ordentliches Rentenalter)
  • Ehepaarrenten: Beide Partner erhalten Einzelrenten, zusammen max. 150% der individuellen Maximalrente (3.675 Franken / Monat)
  • Kinderrente: Wird ausgezahlt an Personen im ordentlichen Rentenalter, die Kinder unter 18 oder in Ausbildung bis 25 Jahre haben. Die Rente entspricht 40% der Altersrente. Erreichen beide Eltern das Rentenalter, werden zwei Kinderrenten ausgezahlt – allerdings dürfen beide Renten zusammen 60% der maximalen Altersrente nicht überschreiten, ab 1.470 Franken / Monat werden die Bezüge gekürzt
  • Waisenrente: Für Kinder bis 18 Jahre oder 25 Jahre, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden. Die Waisenrente entspricht 40% der Altersrente, beim Verlust beider Eltern werden zwei Renten ausgezahlt, die 60% der Altersrente entsprechen
  • Witwenrente: Für Frauen mit Kindern oder Frauen, die über 45 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. Die Witwenrente entspricht bis zu 80% der Altersrente. Unter bestimmten Umständen gilt dies auch für geschiedene Frauen
  • Witwerrente: Für verwitwete Männer mit Kindern unter 18
  • Hilflosenentschädigung: Für Altersrentner, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind, unabhängig davon, ob sie in schwerem, mittlerem oder leichtem Grad hilflos sind. Die Hilflosenentschädigung wird zusätzlich zur Rente ausgezahlt und ist nicht von der Vermögens – bzw. Einkommenssituation der Bezieher abhängig

Renten-Tabelle

RentenartenRentenbetrag mit voller Beitragsdauer (ab 1.1.’23) in CHF/Monat (Minimum bis Maximum)
Altersrente1’225.- bis 2’450.-
Zusatzrente der AHV368.- bis 735.-
Witwen- oder Witwerrente980.- bis 1’960.-
Kinder- bzw. Waisenrente490.- bis 980.-
Hilflosen­entschädigung245.- leichten Grades
613.- mittleren Grades
980.- schweren Grades
Quelle: Bundesamt für Sozial­versicherungen BSV

Der Bundesrat passt die Renten alle zwei Jahre oder bei einer Teuerung über vier Prozent an, basierend auf dem Mischindex aus Lohn- und Preisentwicklung.

Bedeutung der AHV-Rente für deine Altersvorsorge

Die AHV-Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig mit den weiteren Säulen der Alters­vorsorge auseinanderzusetzen. Die Kombination aus AHV, beruflicher Vorsorge und der privaten Vorsorge bildet ein solides Fundament für finanzielle Sicherheit im Alter. Hier empfiehlt sich ein Gespräch mit entsprechenden Experten, dein CLARK Team steht dir hierzu gerne zur Seite.

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