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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Clark Switzerland AG (Stand: 02.04.2025)

Über uns:

Die Clark Switzerland AG, Frikartstrasse 5, 4800 Zofingen, ist eingetragen im Handelsregister des Kantons Aargau unter der Nummer CHE-473.453.948 (nachfolgend „Clark Switzerland“ oder „wir“), Tel.: +41 (0) 61 821 22 33, E-Mail: info@ch.clark.io.

Clark Switzerland ist für seine Kunden als in der Schweiz von der FINMA beaufsichtigte, ungebundene Versicherungsvermittlerin sowie als Beraterin im Zusammenhang mit Vorsorgelösungen und -produkten sowie Steuerthemen auf dem Schweizer Markt tätig.
Clark Switzerland ist Teil der Clark-Unternehmensgruppe. Unternehmen der Clark-Unternehmensgruppe können wir für einzelne Aufgaben im Rahmen der Vertragsabwicklung beiziehen.

Die Beauftragung zur Erbringung der von der Clark Switzerland erbrachten Dienstleistungen erfolgt über den für die entsprechende Dienstleistung verfügbaren Nutzungskanal, so u.a. über unsere Webseite ch.clark.io (inkl. Landing Pages), unserem Kundenportal oder im direkten Kontakt mit unseren Kunden, wobei kein Anspruch auf die Benutzung eines bestimmten Nutzungskanals besteht.

Die Dienstleistungen und die dafür geltenden Bedingungen werden nachfolgend im Detail geregelt.

1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäfts­­bedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dir (nachfolgend „Kunde“ oder „du“) und Clark Switzerland. Die AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über die bereits genannten Kanäle im Kontakt mit Clark Switzerland getätigt werden. Vorbehalten bzw. unberührt bleiben allfällige von diesen AGB separate Vereinbarungen, welche schriftlich (inklusive via E-Mail) zwischen dir und Clark Switzerland geschlossen werden oder wurden. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und separaten Vereinbarungen gehen Letztere vor, sofern sie schriftlich (inkl. per E-Mail) geschlossen wurden.

Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung gültigen Fassung. Du findest diese AGB online unter: ch.clark.io/agb.

2. Steuerdienstleistungen

Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz können Clark Switzerland mit der individuellen Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Steuererklärung beauftragen. Dies beinhaltet:

  • die Speicherung und Organisation von Steuerunterlagen sowie
  • die Unterstützung bei oder die Übernahme des Ausfüllens der Steuererklärung, basierend auf den durch den Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Das CLARK Kundenportal ermöglicht dem Kunden die effiziente Speicherung und Organisation von Steuerunterlagen für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche eine Steuererklärung gegenüber schweizerischen Behörden einreichen möchten. Mit den seitens der Kunden hochgeladenen Unterlagen und Angaben bereiten wir in einem digitalisierten Prozess Steuererklärungen für unsere Kunden auf. Clark Switzerland bietet dem Kunden zudem individuelle Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Steuererklärung an. Auch kann der Kunde Clark Switzerland den Auftrag erteilen, für den Kunden die Steuererklärung auszufüllen und einzureichen.

Der Kunde kann Clark Switzerland zusätzlich beauftragen, in seinem Namen direkt mit den Steuerbehörden zu korrespondieren sowie sämtliche Unterlagen einzufordern, welche für den Zweck der Erfüllung des durch den Kunden erteilten Auftrags benötigt werden. In diesem Fall wird vom Kunden eine separate schriftlich unterzeichnete Vollmacht benötigt, damit Clark Switzerland diese Vertretung gegenüber den Behörden übernehmen kann.

Die Auskünfte der Kundenberater und Fachspezialisten von Clark Switzerland basieren auf langjähriger Erfahrung in der Beratung in Steuerangelegenheiten. Sie ersetzen eine spezifische Rechts- oder Steuerberatung durch spezialisierte Fachpersonen (z. B. Anwälte, Banken, Steuerexperten) oder Behördenauskünfte im konkreten Einzelfall jedoch nicht umfassend. Solche Leistungen werden durch Clark Switzerland nicht erbracht und sind von den Dienstleistungen von Clark Switzerland ausgenommen. In Ausnahmefällen bieten wir auch Unterstützung im Rahmen einer allfälligen Einsprache, Anfechtung von Verfügungen oder anderer Prozesse vor Verwaltungsbehörden, was jedoch individuell zu vereinbaren ist.

3. Versicherungs- und Vorsorgedienstleistungen

Kunden können Clark Switzerland mit der Versicherungsberatung, -vermittlung und -betreuung und damit in Zusammenhang stehenden weiteren Dienstleistungen für von Dritten angebotenen Versicherungsprodukten in der Schweiz beauftragen. Wir arbeiten dabei mit namhaften Schweizer Versicherungsgesellschaften zusammen.

Wird Clark Switzerland vom Kunden beauftragt, für diesen Versicherungsverträge abzuschliessen, ist Clark Switzerland verpflichtet, ihrem Vorschlag eine angemessene Anzahl von auf dem Markt angebotenen Verträgen und Versicherern zugrunde zu legen und den Kunden auf dieser Basis gemäss seinen Bedürfnissen zu beraten. Dies gilt nicht, wenn Clark Switzerland im Einzelfall den Kunden darauf hinweist, dass im Markt nur eine begrenzte Anzahl von Anbietern und / oder Produkten verfügbar ist. In diesem Fall begründet Clark Switzerland dem Kunden den Vorschlag besonders und legt die Anbieter offen, sofern der Kunde darauf nicht vorgängig verzichtet.

Clark Switzerland berät und betreut den Kunden in verschiedenen Versicherungsbelangen, insbesondere bei der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Bestimmung des Versicherungsbedarfs, beim Abschluss und der laufenden Betreuung der Versicherungen und bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherern. Wir erbringen dabei insbesondere Beratung im Bereich von Versicherungslösungen und der Vorsorge (insbesondere Pensionskasse, 3. Säule, Lebens­­versicherungen). So bieten wir unseren Kunden Beratung an bei der Auswahl des richtigen ­­versicherungs- oder vorsorgebezogenen Anlageproduktes und begleiten sie bei dem Vertragsabschluss mit der Versicherung, während der Laufzeit des Vertrages, bis hin zum Ende des Vertrages.

Der Kunde kann Clark Switzerland auch mit der Zugänglichmachung zu der digitalen Hypothekenbörse “Credit Exchange” (Credex) beauftragen, welche von der Credit Exchange Switzerland AG, Zürich, betrieben wird, via einer Zusammenarbeit, welche Clark Switzerland mit HYPOTEQ AG pflegt.

Ferner kann der Kunde die Clark Switzerland beauftragen, mit Versicherungsunternehmen zu verhandeln und abgeschlossene Versicherungen für dich zu betreuen. Der genaue und verbindliche Gegenstand und Umfang der Dienstleistungen kann durch eine separate Brokervereinbarung oder den Beratungsauftrag sowie allenfalls durch spezifische Leistungskataloge definiert werden, welche bei Widersprüchen diesen AGB vorgehen.

Zusätzlich bieten wir dir an, bestehende Versicherungen auf Nutzen und Vollständigkeit prüfen. Dieses Prüfungsverfahren erfolgt anhand objektiver und allgemein anerkannter Massstäbe. Dabei ist zu beachten, dass sich der Versicherungsbedarf im Laufe der Zeit verändert. Eine abgeschlossene Versicherung kann entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt geänderten Bedürfnissen nicht mehr entsprechen. Sie kann auch von den von der Software zugrunde gelegten Massstäben abweichen. Clark Switzerland leistet deshalb keine Gewähr dafür, dass bestehende Verträge, für welche wir die administrative Verwaltung übernehmen, bei Abschluss objektiv die geeignetste, beste bzw. sinnvollste Wahl für den Kunden darstellen.

Wir greifen bei all unseren Versicherungs- und Vorsorgedienstleistungen auf die langjährige Erfahrung unserer angestellten Kundenberater und Vertriebspartner in der Beratung bei Versicherungs- und Vorsorgeangelegenheiten sowie auf neueste digitale Technologien zurück, um unseren Kunden die besten Konditionen vermitteln zu können. Die Auskünfte unserer Kundenberater und Fachspezialisten berücksichtigen bei den Empfehlungen von Verträgen insbesondere das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Zuverlässigkeit und Kulanz bei der Schadensbearbeitung. Sie ersetzen eine spezifische Risikoanalyse durch qualifizierte Risk Manager jedoch nicht.

Clark Switzerland bietet zudem keine Beratung von Captive- und ART-Lösungen (alternative risk transfer), Schadenbearbeitung bei komplexen und grossen Schadenfällen sowie die Durchsetzung von Versicherungsansprüchen gegenüber den Versicherern.

Die Erbringung der Versicherungsvermittlung ist gesetzlich reguliert. Ebenfalls kann die Beratung im Rahmen von Vorsorgeprodukten speziellen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Vor der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen im Bereich der Versicherungsvermittlung und -beratung bitten wir unsere Erstinformationen gemäss Artikel 45 des Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zur Kenntnis zu nehmen.

4. Vergütung

Die von der Clark Switzerland erbrachten Dienstleistungen werden wie folgt vergütet:

a. Für Steuerdienstleistungen

Die jeweils aktuell geltenden Preise und Bedingungen für Steuererklärungen finden sich in unserem Kundeninformationsblatt zur steuerlichen Beratung auf unserer Webseite unter “Kundeninformation Steuern”: ch.clark.io/de/kundeninformation-steuern/

b. Für Versicherungs- und Vorsorgedienstleistungen

Für die Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung von Versicherungs- und Vorsorgelösungen an den Kunden wird Clark Switzerland mit marktüblichen Vergütungen (Courtagen, Kommissionen, Provisionen, Rabatte, oder/und sonstigen vermögenswerten Vorteile etc.), welche durch die Versicherungs- und Vorsorgeunternehmen an Clark Switzerland ausbezahlt werden, entschädigt. Diese Vergütungen berechnen sich in der Regel in Prozenten der vom Kunden an das Versicherungsunternehmen laufend oder ausnahmsweise einmalig (Einmalprämie) bezahlten Prämien. Die Vergütung ist in den von den Versicherungsunternehmen offerierten und durch den Kunden zu bezahlenden Versicherungsprämien enthalten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Versicherungs- bzw. Vorsorgeunternehmen solche Vergütungen direkt an Clark Switzerland ausrichten und auf die Herausgabe/Weitergabe der Courtage an ihn zu verzichten.

Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsmakler sind in der Schweiz von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18 Mehrwertsteuergesetz). Entschädigungen für Dienstleistungen gemäss dieses Abschnitts gelten bei einer allfälligen Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter Vorbehalt einer Mehrwertsteuernachforderung. Für die korrekte Abführung allfälliger Steuern des Kunden wie z. B. Versicherungssteuern übernimmt Clark Switzerland keine Haftung.

Bei einer Beendigung der Zusammenarbeit durch den Kunden zur Unzeit, insbesondere während 12 Monaten ab Vertragsbeginn, darf Clark Switzerland Aufwendungen, welche nicht durch diese erhaltenen Vergütungen der Versicherungsunternehmen gedeckt sind, durch ein Honorar nach Zeitaufwand in Rechnung stellen.

Auf Anfrage des Kunden legt Clark Switzerland die tatsächlich erhaltene Vergütung offen.

Für weitergehende Dienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden, wird Clark Switzerland mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren.

Clark Switzerland ist berechtigt, für Dienstleistungen gegenüber den Versicherungs- oder Anlageunternehmen oder Risikoträgern von diesen gesonderte Vergütungen zu erhalten, welche unabhängig von der vorbezeichneten Vergütung (Courtage, Kommissionen etc.) abgerechnet werden. Diese Vergütungen sind nicht Bestandteil der vorgenannten Vergütungen und stehen Clark Switzerland zusätzlich zu diesen Vergütungen und ebenfalls ohne Pflicht zur Herausgabe/Weitergabe an den Kunden zu.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde muss Clark Switzerland alle für die Ausführung der von Clark Switzerland zu erbringenden Dienstleistungen und Tätigkeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie benötigte Angaben vollständig, inhaltlich richtig innerhalb der dafür von der Clark Switzerland jeweils gesetzten Frist zur Verfügung stellen.

Der Kunde muss Clark Switzerland unaufgefordert über sämtliche Risiko-, Anlagen- und Bedarfs- und andere Veränderungen unverzüglich, inhaltlich richtig und vollständig informieren. Dies gilt insbesondere auch für Unterlagen, Vorgänge, Informationen und Umstände, die dem Kunden erst nach der Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit der Clark Switzerland und der abgeschlossenen Registrierung bekannt werden.

Wenn der Kunde für den Abschluss eines konkreten Vertrags aktiv mitwirken muss, bspw. durch eigenhändige Unterzeichnung eines Antrags, muss der Kunde die entsprechenden Erklärungen und / oder Handlungen auf Aufforderung durch die Clark Switzerland oder des entsprechenden Vertragspartners hin ohne Verzug abgeben.

6. Vollmacht

Für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vertretung gegenüber Versicherungsunternehmen oder Steuerbehörden, ist es erforderlich, dass der Kunde Clark Switzerland eine Vollmacht im branchenüblichen Umfang erteilt. Diese Vollmacht berechtigt Clark Switzerland insbesondere dazu:

  • die übermittelten Versicherungsverträge zu betreuen und zu verwalten,
  • neue Versicherungsverträge für den Kunden zu vermitteln,
  • bestehende Versicherungsverträge des Kunden bei Versicherern, Vorsorgeanbietern oder ähnlichen Stellen einzusehen,
  • die relevanten Daten der bestehenden Verträge in die Systeme von Clark Switzerland zu übertragen,
  • den Kunden bei der Regulierung von Versicherungsschäden zu unterstützen.

Clark Switzerland oder ein beauftragter Kundenberater wird den Kunden gesondert kontaktieren, um die erforderliche Vollmacht einzuholen, falls diese für die jeweilige Dienstleistung notwendig ist.

7. Ablehnung oder Widerruf der Vollmacht

Clark Switzerland hat das Recht, eine Vollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen und ist nicht verpflichtet, von einer erteilten Vollmacht Gebrauch zu machen.

Die allgemeine Vollmacht gemäss Ziffer 6 kann durch den Kunden oder Clark Switzerland jederzeit eingeschränkt oder vollständig widerrufen werden. Ist Clark Switzerland bekannt, dass der Widerruf der Vollmacht zu einem für den Kunden besonders ungünstigen Zeitpunkt erfolgt, wird Clark Switzerland die Vollmacht nur aus wichtigen Gründen widerrufen.

8. Verfügbarkeit

Clark Switzerland setzt alles daran, seine Dienstleistungen zuverlässig und in hoher Qualität über elektronische Dienste, wie z. B. das CLARK Kundenportal oder die CLARK App, bereitzustellen. Dennoch kann keine Garantie für eine jederzeitige oder unterbrechungsfreie Nutzungsmöglichkeit der Dienste übernommen werden. Clark Switzerland haftet insbesondere nicht für Ausfälle aus technischen Gründen (z. B. aufgrund von Hardware-Störungen, fehlerhafter Software oder Wartungsarbeiten) oder für Unterbrechungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Clark Switzerland liegen (z.B. höhere Gewalt oder Drittverschulden) – ausser in Fällen von vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln.

9. Nutzungs­­bedingungen der App

Mit dem Download und der Nutzung der App kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Clark Switzerland und dem Nutzer zustande. Alle in der App dargestellten Inhalte, einschliesslich Texte, Grafiken, Logos, Bilder und sonstiger Elemente, sind immaterialgüterrechtlich geschützt und Eigentum von Clark Switzerland, lizenzierten Nutzern oder Dritten. Durch die Nutzung der App oder das bestehende Vertragsverhältnis werden dem Nutzer keine Rechte an diesen Inhalten übertragen.

Die Nutzung sämtlicher Funktionen der App ist nur nach Registrierung des Kunden und dessen Zustimmung zu den AGB möglich. Sofern gewisse Dienstleistungen wie die Vermittlung gewisser Produkte eine vorgängige Identifikation des Kunden durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder ID) erfordern, so hat der Kunde diese separat gemäss Instruktionen von Clark Switzerland vorzunehmen.

Die Nutzung der App als solche ist kostenlos und kann jederzeit beendet werden.

Zur Nutzung und Registrierung sind nur volljährige und im Zusammenhang mit der entsprechend nachgefragten Dienstleistung urteilsfähige natürliche Personen berechtigt.

Bei Nutzung der App und unseren weiteren Dienstleistungen müssen sämtliche Fragen bei der Registrierung vollständig und wahr beantwortet werden. Bei Zweifeln an der Vollständigkeit oder Korrektheit der Angaben kann Clark Switzerland die Zusammenarbeit jederzeit beenden und die Registrierung des Kunde rückgängig machen. Im Hinblick auf die Erhebung, Speicherung und Bearbeitung von Daten gilt unsere separate Datenschutzerklärung. Diese kannst du einsehen und herunterladen.

Clark Switzerland übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Daten, die Clark Switzerland von den Versicherern erhält, vollständig und/oder richtig sind.

Der Kunde verpflichtet sich, die App und damit angebotenen Dienste nur entsprechend deren jeweiligem Zweck zu verwenden und insbesondere die App bzw. die ihr zugrunde liegende Software und deren Software-Code nicht:

  • ganz oder teilweise in eigene oder fremde Software einzubringen, darin einzubinden, Schnittstellen dafür einzuführen, sie mit solcher zusammenzusetzen oder anderweitig zu integrieren oder zu verknüpfen;
  • zu verkaufen, zu vermieten, zu lizensieren oder zu unter-lizensieren, zu verleihen oder anderweitig zu vertreiben;
  • für illegale Zwecke zu verwenden.

Clark Switzerland ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen:

  • die Bereitstellung der App einzustellen oder
  • das Nutzungsrecht des Kunden an der App zu beenden, insbesondere wenn dieser gegen die Nutzungs­­bedingungen verstösst.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein Nutzerkonto. Clark Switzerland kann den Zugang des Kunden übergangsweise sperren, sofern ein berechtigtes Interesse daran besteht. Wenn Clark Switzerland ein Nutzerkonto sperrt, wir der betroffene Kunde umgehend in Textform (worunter auch E-Mail oder SMS zu verstehen ist) informiert.

Im Rahmen der Nutzung der App werden gleichzeitig auch Leistungen und Dienste von anderen Anbietern in Anspruch genommen (wie z.B. Netzanbieter, Mobilfunkanbieter, etc.). Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter unterliegt den Nutzungs­­bedingungen dieser Anbieter und wir übernehmen dafür keinerlei Verantwortung.

10. Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit

Clark Switzerland behandelt sämtliche Kundendaten, Informationen und Unterlagen des Kunden vertraulich in Übereinstimmung mit diesen AGB und der Datenschutzerklärung.

Der Kunde kann jederzeit die Löschung seines Nutzerkontos (in der App oder im Kundenportal) verlangen. Im Hinblick auf die Speicherung von Daten über das Bestehen der Geschäftsbeziehung hinaus gilt unsere Datenschutzerklärung. Diese kann jederzeit in ihrer aktuellen Version eingesehen und heruntergeladen werden unter: ch.clark.io/de/datenschutz/

Der Kunde ist selbst verantwortlich für das sichere Aufbewahren seiner Zugangsdaten und hat diese vertraulich zu behandeln und vor Dritten geheim zu halten. Besteht beim Kunden ein Verdacht auf Missbrauch seiner Daten, hat er dies Clark Switzerland sofort mitteilen via E-Mail an: info@ch.clark.io.

Der Kunde ist selber für die Sicherung seiner Daten in der App verantwortlich durch Erstellung eigener (Sicherungs-)Kopien. Dies schliesst sämtliche Daten und Dokumente ein, die bei Nutzung der App eingegeben, hochgeladen, gespeichert oder anderweitig vom Kunden an Clark Switzerland oder von Clark Switzerland an den Kunden übermittelt wurden.

Clark Switzerland kann jederzeit und ohne vorgängige Ankündigung Aktualisierungen oder Updates der App durchführen.

Die Aufnahme und Speicherung telefonischer Gespräche erfolgt nur nach entsprechendem ausdrücklichen Hinweis an den Kunden. Dies erfolgt aufgrund gesetzlicher Dokumentations- und Nachweispflichten sowie zu Schulungszwecken. Mitarbeiter von Clark Switzerland können die Gespräche nachträglich anhören und sind berechtigt, Abschriften der Aufzeichnungen anzufertigen. Im Fall eines Rechtsstreits können die Aufnahmen und Abschriften als Beweis verwendet werden.

11. Haftung

Clark Switzerland erbringt ihre Dienstleistung mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Für einen allfällig durch Nachlässigkeit, Fehler, unrichtige Auskünfte oder sonstwie entstehenden Schaden haftet Clark Switzerland dem Kunden nach folgenden Grundsätzen:

Clark Switzerland haftet nur für absichtliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen und nur insofern Schäden adäquat-kausal verursacht wurden und die dem Kunden direkt und unmittelbar aus einer solchen absichtlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung entstehen. Eine allfällige Haftung wird beschränkt auf das Zweifache der von Clark Switzerland im Rahmen für den betroffenen Kunden erbrachten Dienstleistungen vereinnahmten Entschädigungen, in allen Fällen jedoch maximal auf CHF 500’000.00. Clark Switzerland haftet in keinem Fall für Ansprüche die in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit absichtlichem, fahrlässigem oder sonstwie fehlerhaftem Verhalten des Kunden, seiner Organe oder Mitarbeitenden entstanden sind oder für Ansprüche für Schäden aufgrund von unvollständigen, verspätet eingereichten, fehlerhaften oder irreführenden Unterlagen, Dokumenten oder Informationen seitens des Kunden oder Dritten oder die sonstwie in Zusammenhang mit einer Verletzung der Pflichten des Kunden, insbesondere seiner Mitwirkungspflichten, entstanden sind.

Falls Dritte, insbesondere Netzwerkpartner oder andere Vermittler, als Hilfspersonen beigezogen werden, haftet Clark Switzerland für deren Verhalten nicht und es haften nur diese gegenüber dem Kunden. Jegliche Haftung von Clark Switzerland wird hierfür wegbedungen. Dasselbe gilt in Bezug auf Handlungen oder Unterlassungen von Versicherern, allfälligen Anbietern von Anlageprodukten und/oder sonstigen potenziellen Vertragspartnern, mit welchen Kunden in Kontakt treten oder Verträge abschliessen.

12. Mitteilungen

Die Kommunikation zwischen dem Kunden und Clark Switzerland erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg via E-Mail (info@ch.clark.io), ausnahmsweise telefonisch oder postalisch. Ausgenommen davon sind lediglich Erklärungen oder Mitteilungen, die dem gesetzlichen Schriftlichkeitserfordernis unterliegen und via eingeschriebenem oder regulärem Brief erfolgen.

13. Zusammenarbeit mit Dritten

Clark Switzerland verfügt über Zusammenarbeits- bzw. Rahmenvereinbarungen mit wesentlichen, in der Schweiz lizenzierten und in den jeweiligen Versicherungszweigen tätigen Versicherungsunternehmen (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts- / Sammelstiftungen), ist aber juristisch unabhängig und eigenständig.

Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt das jeweilige Versicherungsunternehmen in der Regel im Einvernehmen und in Abstimmung mit Clark Switzerland. Auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet Clark Switzerland den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Clark Switzerland übernimmt oder finanziert jedoch nicht die Durchsetzung von Versicherungsansprüchen gegenüber den Versicherungsunternehmen.

Das Inkasso der Prämie erfolgt durch das Versicherungsunternehmen.

Falls nach Ansicht von Clark Switzerland für die Bedürfnisse des Kunden sinnvoll oder nötig, insbesondere bei einem relevanten Bezug zum Ausland oder im Zusammenhang mit Vorsorgelösungen, darf Clark Switzerland zudem mit Dritten, insbesondere anderen Vermittlern oder Netzwerkpartnern, zusammenarbeiten.

Clark Switzerland trifft gegenüber dem Kunden aus sämtlichen Handlungen und/oder Unterlassungen dieser Vermittler oder Netzwerkpartner keinerlei Haftung.

14. Kündigung

Clark Switzerland behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit einseitig zu ergänzen oder zu ändern, wobei das Kündigungsrecht des Kunden hiervon unberührt bleibt. Clark Switzerland wird dieses Änderungs- und Ergänzungsrecht nach Treu und Glauben vornehmen und durch dessen Wahrnehmung dürfen dem Kunden nicht wesentliche neue Verpflichtungen einseitig auferlegt werden, es sei denn, dies sei aufgrund geltender Gesetze, Gesetzesänderungen oder zwecks vernünftiger Erbringung der Dienstleistungen der Clark Switzerland erforderlich. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, einschliesslich solche betreffend diese Ziffer, sind schriftlich oder in einer anderen durch Text nachweisbaren Form mitzuteilen.

Sowohl der Kunde als auch Clark Switzerland können das Geschäftsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde bewusst falsche Angaben zu seiner Person oder zu den für die Steuer- und Vermittlungsdienstleistung erforderlichen Informationen macht,
  • der Kunde mit der Zahlung von Rechnungen in Verzug gerät und trotz Mahnung nicht leistet,
  • der Kunde oder Clark Switzerland gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen oder gegen geltendes Recht verstösst.

Für die Kündigung, gleichgültig ob ordentlich oder ausserordentlich, genügt Textform (E-Mail oder Brief).

Im Falle einer Kündigung verpflichtet sich der Kunde, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen der Clark Switzerland gemäss der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.

15. Vertragsänderungen und -ergänzungen

Clark Switzerland behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit einseitig zu ergänzen oder zu ändern, wobei das Kündigungsrecht des Kunden hiervon unberührt bleibt. Clark Switzerland wird dieses Änderungs- und Ergänzungsrecht nach Treu und Glauben vornehmen und durch dessen Wahrnehmung dürfen dem Kunden nicht wesentliche neue Verpflichtungen einseitig auferlegt werden, es sei denn, dies sei aufgrund geltender Gesetze, Gesetzesänderungen oder zwecks vernünftiger Erbringung der Dienstleistungen der Clark Switzerland erforderlich. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, einschliesslich solche betreffend diese Ziffer, sind schriftlich oder in einer anderen durch Text nachweisbaren Form mitzuteilen.

16. Abtretungsverbot / Verrechnung

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus der zwischen Clark Switzerland gemäss diesen AGB bestehenden Rechtsbeziehung ist nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien zulässig. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung durch Clark Switzerland zu Inkassozwecken bzw. zwecks Einforderung von Zahlungen gegenüber dem Kunden, welche zulässig ist.

Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegenüber Clark Switzerland mit allfälligen Forderungen von Clark Switzerland zu verrechnen und nimmt zur Kenntnis, dass Clark Switzerland eigene Forderungen gegenüber allfälligen Forderungen seitens des Kunden verrechnen darf.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie alle weiteren Rechtsbeziehungen zwischen Clark Switzerland und dem Kunden unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizerischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und alle kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Schweizer internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten, einschliesslich solche über Gültigkeit, Rechtswirksamkeit, Abänderung oder Auflösung der vorbezeichneten Rechtsbeziehungen, ist Zofingen (Kanton Aargau).

Die vorhergehende Fassung der AGB findest du hier.